Wer zahlt deine Weiterbildung?

Der Staat fördert Weiterbildung über mehrere Wege. Welcher für dich passt, hängt an deiner Lebenssituation, nicht an der Förderung selbst. Diese Seite hilft dir, in zwei Minuten die richtige Tür zu finden.

TÜV Rheinland Prüfzeichen Geprüfte Qualifikation, ID 0000090254

Digitalisierungsmanager: Abschlussprüfung bei TÜV RheinlandPersonenzertifikat „Manager:in für KI-Prozessautomatisierung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation“. Schulung durch SkillSprinters, Prüfung durch TÜV Rheinland.

Die meisten Menschen, die nach "Weiterbildung vom Staat bezahlt" suchen, wissen grob dass es Förderungen gibt, aber nicht welche für sie. Das ist normal, denn das deutsche System verteilt die Förderung auf sechs Lebenslagen. Je nachdem, ob du arbeitest, arbeitssuchend bist, selbstständig, Kinder hast, über 50 bist oder in einer Sonderlage steckst, gilt ein anderer Paragraf, ein anderer Ansprechpartner, ein anderes Formular.

"Vom Staat bezahlt" bedeutet selten, dass alles automatisch kostenlos ist. Je nach Weg werden zwischen 25 und 100 Prozent der Kosten übernommen. Ob du bei 0 Euro landest, hängt an deinem Status, an der Unternehmensgröße deines Arbeitgebers oder an der Entscheidung eines Vermittlers. Unten findest du die sechs Hauptgruppen. Such dir die Karte, die am ehesten auf dich passt, und spring in den passenden Abschnitt.

Die sechs Gruppen auf einen Blick

Jede Karte zeigt dir die wichtigste Förderung, den zuständigen Ansprechpartner und was du mitbringen musst. Wenn du in mehrere Gruppen fällst, gilt meistens die Gruppe, aus der du dein Einkommen beziehst.

Gruppe 1

Arbeitnehmer

Festangestellt, egal ob Vollzeit oder Teilzeit. Dein Arbeitgeber ist Teil der Gleichung. Die Wege führen meist über ihn.

Hauptförderung
Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)
Ansprechpartner
Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit
Eigenanteil realistisch
0 bis 75 Prozent der Kurskosten je nach Betriebsgröße, getragen vom Arbeitgeber
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Gruppe 2

Arbeitssuchende

Arbeitssuchend gemeldet, im Bezug von Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld. Hier ist der Bildungsgutschein das Kerninstrument.

Hauptförderung
Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)
Ansprechpartner
Persönliche Vermittlung bei Agentur oder Jobcenter
Eigenanteil realistisch
0 Euro bei Bewilligung
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Gruppe 3

Selbstständige

Freiberufler, Solo-Selbstständige, kleine Unternehmer. Weniger direkte Förderung, aber mehrere indirekte Wege.

Hauptförderung
KOMPASS (Solo-Selbstständige) und Betriebsausgabe
Ansprechpartner
KOMPASS-Anlaufstelle oder Steuerberater
Eigenanteil realistisch
ab 10 Prozent bei KOMPASS, sonst steuerliche Absetzung
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Gruppe 4

Eltern und Wiedereinstieg

Elternzeit, Rückkehr nach Pause, alleinerziehend. Hier geht es um Kursgebühren, aber genauso um Betreuung und Alltag.

Hauptförderung
Bildungsgutschein plus § 87 SGB III (Kinderbetreuung, 160 Euro pro Kind und Monat)
Ansprechpartner
Agentur für Arbeit oder Jobcenter
Besonderheit
Mehrbedarf § 21 SGB II (12 bis 60 Prozent) für Alleinerziehende im Bürgergeld
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Gruppe 5

50 plus

Berufserfahrung als Ressource. Förderinstrumente mit höherem Hebel, wenn du die Weiterbildung rechtzeitig angehst.

Hauptförderung
Bildungsgutschein plus verlängerter ALG-I-Bezug (§ 147 SGB III)
Ansprechpartner
Vermittlung bei der Agentur für Arbeit
Besonderheit
Eingliederungszuschuss für Arbeitgeber (§ 88 bis § 92 SGB III) erleichtert den Wiedereinstieg
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Gruppe 6

Spezialfälle

Behinderung, Migration, Strukturwandel im Betrieb, Haftentlassung, Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Eigene Förderlogik, eigene Stellen.

Hauptförderungen
LTA (§ 49 SGB IX), Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III), BFD, Anerkennungszuschuss
Ansprechpartner
Variiert: Rentenversicherung, Integrationsamt, BFD, IQ Netzwerk
Besonderheit
Förderungen gehen oft über Kursgebühren hinaus
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Gruppe 1 · Arbeitnehmer

Du bist festangestellt

Wer in einem festen Arbeitsverhältnis steht, hat vier Wege. Sie kosten dich unterschiedlich viel Eigeninitiative, und zwei davon funktionieren komplett ohne Arbeitgeber.

Weg 1: Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)

Das QCG ist der Standardweg für Beschäftigte, wenn der Arbeitgeber mitspielt. Den Antrag stellt in der Regel der Arbeitgeber über den Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit, gesammelt für mehrere vergleichbare Beschäftigte (§ 82 Abs. 5 SGB III). Nimmst du allein aus deinem Betrieb teil, stellst du den Antrag auf die Lehrgangskosten selbst, dein Arbeitgeber beantragt den Zuschuss zum Arbeitsentgelt. Je nach Betriebsgröße beteiligt er sich an den Kurskosten, deshalb führst du erst einmal das Gespräch mit deinem Chef. Wie viel die Agentur übernimmt, hängt an der Betriebsgröße:

Mehr Details zum Antrag, zur Argumentation gegenüber dem Arbeitgeber und zu typischen Einwänden findest du auf der Schwester-Site qualifizierungschancengesetz-weiterbildung.de.

Weg 2: Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz richtet sich an Berufstätige, die sich auf einen anerkannten Fortbildungsabschluss vorbereiten: Meister, Fachwirt, Techniker, Erzieher. 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungskosten werden als Zuschuss gewährt, der Rest als KfW-Darlehen, das während der Maßnahme und zwei Jahre danach zins- und tilgungsfrei ist, längstens sechs Jahre (§ 13 Abs. 3 AFBG). Bestehst du die Prüfung, werden 50 Prozent des dann noch nicht fälligen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Der Zuschuss zu den Lehrgangs- und Prüfungskosten hängt nicht vom Einkommen ab, angerechnet wird Einkommen nur beim Unterhaltsbeitrag in Vollzeit. Für den Digitalisierungsmanager oder reine Zertifikatskurse gibt es kein Aufstiegs-BAföG, weil es einen anerkannten Fortbildungsabschluss erfordert.

Weg 3: Bildungsurlaub

In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub, meist fünf Arbeitstage im Jahr oder zehn in zwei Jahren. Bayern hat kein Gesetz dazu, in Sachsen gibt es ab dem 1. Januar 2027 drei Arbeitstage Qualifizierungszeit im Jahr. Der Urlaub wird vom Arbeitgeber gezahlt, die Kurskosten trägst du selbst. Bildungsurlaub ist kein Finanzierungsinstrument, aber er schafft die Zeit, die du brauchst.

Weg 4: Steuerliche Absetzung

Kurskosten, Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Prüfungsgebühren kannst du als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Das ist keine direkte Förderung, aber je nach persönlichem Steuersatz fließt ein Teil der Kosten zurück, soweit deine Werbungskosten insgesamt über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro liegen (§ 9a EStG). Wenn Arbeitgeber oder Agentur nichts zahlen, ist das dein Sicherheitsnetz.

Wenn du gerade überlegst, wie du das Thema mit deinem Arbeitgeber ansprichst: Der Artikel zum QCG-Gespräch gibt dir eine konkrete Argumentation an die Hand.

Alle Arbeitnehmer-Artikel
Gruppe 2 · Arbeitssuchende

Du bist arbeitssuchend oder arbeitslos

Wenn du bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter gemeldet bist, ist der Bildungsgutschein das wichtigste Instrument. Er ist rechtlich eine Ermessensleistung nach § 81 SGB III, das heißt dein Vermittler entscheidet. Gut vorbereitet ins Gespräch zu gehen ist deshalb entscheidend.

Bildungsgutschein (§ 81 SGB III)

Der Bildungsgutschein übernimmt 100 Prozent der Lehrgangskosten, Lernmittel und Prüfungsgebühren eingeschlossen (§ 84 SGB III). Dazu können Fahrkosten, Kosten für auswärtige Unterbringung und Kinderbetreuung kommen (§ 83 SGB III). Beziehst du Arbeitslosengeld, läuft es in der Regel als Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung weiter (§ 136 Abs. 1 Nr. 2 SGB III); je zwei Weiterbildungstage mindern dabei die Anspruchsdauer um einen Tag (§ 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III). Voraussetzung: Du bist arbeitslos, von Arbeitslosigkeit bedroht, oder dir fehlt ein Berufsabschluss. Träger und Kurs müssen nach AZAV zugelassen sein.

Der Gutschein ist befristet, die Frist steht auf dem Gutschein (§ 81 Abs. 4 SGB III). Bis dahin musst du ihn bei einem Träger einlösen. Konkrete Argumentationshilfen für das Vermittler-Gespräch und die typischen Ablehnungsgründe findest du unter kostenlose-weiterbildung-arbeitsamt.de. Der Antragsprozess ist auf ki-kurs-bildungsgutschein.de Schritt für Schritt beschrieben.

Weiterbildungsgeld (§ 87a SGB III)

Führt deine mit Bildungsgutschein geförderte Weiterbildung zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer, in der Regel also eine Umschulung, bekommst du als Arbeitsloser zusätzlich 150 Euro pro Monat. Dazu kommen 1.000 Euro nach bestandener Zwischenprüfung und 1.500 Euro nach bestandener Abschlussprüfung. Beschäftigte erhalten das Weiterbildungsgeld nur bei gleichzeitigem Bürgergeld-Bezug (§ 87a Abs. 3 SGB III). Kurse ohne Berufsabschluss, etwa Zertifikatslehrgänge, lösen weder Weiterbildungsgeld noch Prämien aus.

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS, § 45 SGB III)

Für Bewerbungscoaching, Profiling und Vermittlungsunterstützung gibt es den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Er ergänzt den Bildungsgutschein, auch hier entscheidet der Vermittler.

Unterschied Arbeitslosengeld I und Bürgergeld

Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung nach SGB III und kommt von der Agentur für Arbeit. Anspruch hast du, wenn du in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet hast. Die Bezugsdauer hängt an Alter und Beschäftigungsdauer: Im Normalfall 6 bis 12 Monate, ab 50 länger, bis zum Maximum von 24 Monaten (siehe Abschnitt "50 plus").

Bürgergeld ist eine Grundsicherung nach SGB II und kommt vom Jobcenter. Erste Anlaufstelle für eine Weiterbildung ist dein Jobcenter, den Bildungsgutschein stellt seit dem 1. Januar 2025 aber auch bei Bürgergeld die Agentur für Arbeit aus. Führt die Weiterbildung zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf, bekommen auch Bürgergeld-Empfänger das Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III.

Der Bildungsgutschein ist kein Rechtsanspruch. Wenn dein Vermittler ablehnt, hast du drei Optionen: Widerspruch einlegen, das Gespräch mit anderen Argumenten neu führen, oder einen Vermittlerwechsel beantragen. Konkretes Vorgehen ist im Vermittler-Artikel beschrieben.

Gruppe 3 · Selbstständige

Du bist selbstständig

Selbstständige werden vom deutschen Förderdschungel stiefmütterlich behandelt. Der Bildungsgutschein ist für dich nicht gedacht, das QCG auch nicht. Es gibt aber drei Wege, die für Solo-Selbstständige und Freiberufler funktionieren.

KOMPASS für Solo-Selbstständige

KOMPASS ist ein Programm des Bundesarbeitsministeriums im Europäischen Sozialfonds Plus für Solo-Selbstständige. Gefördert werden 90 Prozent der Kurskosten bis zu einem Kurspreis von 5.000 Euro netto, also höchstens 4.500 Euro. Voraussetzung sind unter anderem eine Selbstständigkeit im Haupterwerb seit mindestens zwei Jahren, höchstens eine Vollzeitkraft im Betrieb und ein Beratungsgespräch bei einer KOMPASS-Anlaufstelle.

Die Zahl der Qualifizierungsschecks, die jeden Monat bundesweit ausgegeben werden, ist begrenzt. Ein Scheck ist deshalb nicht sofort garantiert, auch wenn die Beratung schon gelaufen ist. Prüfe vor der Antragstellung den aktuellen Stand auf der Programmseite beim ESF Plus (esf.de).

Steuerliche Absetzung als Betriebsausgabe

Alle Kosten, die mit deiner selbstständigen Tätigkeit zusammenhängen, darfst du als Betriebsausgabe von der Steuer absetzen. Das umfasst Kursgebühren, Fachbücher, Software, Reisekosten und anteilige Raumkosten. Wie viel davon zurückfließt, hängt an deinem persönlichen Steuersatz. Kleinunternehmer ziehen keine Vorsteuer ab und setzen deshalb den Bruttobetrag an (§ 19 Abs. 1 UStG).

Gründungsphase: Einstiegsgeld und Gründungszuschuss

Wenn du dich aus Arbeitslosigkeit selbstständig machst, gibt es den Gründungszuschuss nach § 93 SGB III (für ALG-I-Empfänger) oder das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II (für Bürgergeld-Empfänger). Beides sind Ermessensleistungen. Der Gründungszuschuss wird sechs Monate lang in Höhe des Arbeitslosengeldes plus 300 Euro gezahlt, danach können weitere neun Monate mit je 300 Euro dazukommen (§ 94 SGB III).

Weiterbildung in der Gründungsphase kann mit diesen Instrumenten kombiniert werden, wenn sie zur Gründung beiträgt. Die Details sind im passenden Artikel beschrieben.

Was oft übersehen wird

Wenn du neben deiner Selbstständigkeit angestellt arbeitest, kommt grundsätzlich auch das QCG über diesen Arbeitgeber in Frage. Ob die Agentur das fördert, entscheidet sie im Einzelfall, bei einem Minijob gibt es keinen Zuschuss zum Arbeitsentgelt.

Weitere Detailartikel zu KOMPASS, Bildungsprämie-Reststand und steuerlicher Absetzung findest du auch unter ki-weiterbildung-kostenlos.de, dem Förderungs-Hub unseres Netzwerks.

Gruppe 4 · Eltern und Wiedereinstieg

Du hast Kinder oder kehrst nach Pause zurück

Für Eltern gibt es zwei Fragen, die parallel laufen: Wer zahlt die Weiterbildung, und wer zahlt die Kinderbetreuung? Das deutsche System hat für beides eigene Regelungen, und sie greifen ineinander.

Die finanzielle Seite

Wenn du während Elternzeit oder nach einer Familienpause arbeitssuchend gemeldet bist, gilt der normale Weg über den Bildungsgutschein. Bekommst du parallel Elterngeld, können Ersatzleistungen wie das Arbeitslosengeld darauf angerechnet werden (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 BEEG), kläre das vorher mit deiner Elterngeldstelle. Bist du weiterhin beschäftigt und willst neben Elterngeld einen Kurs machen, läuft das über das QCG mit dem Arbeitgeber oder privat finanziert als Werbungskosten.

Kinderbetreuung während der Weiterbildung (§ 87 SGB III)

Die Agentur für Arbeit kann pauschal 160 Euro pro Kind und Monat für Kinderbetreuung übernehmen, wenn du eine mit Bildungsgutschein geförderte Weiterbildung machst und dein Kind Aufsicht braucht, in der Regel bis zum 15. Geburtstag. Darüber entscheidet die Vermittlung der Agentur, sprich es deshalb im Gespräch zum Bildungsgutschein an. In manchen Fällen reicht das für die Kita-Kosten, bei Tagesmüttern oder Nachmittagsbetreuung eher knapp. Die Pauschale gilt auch bei Teilzeit-Weiterbildungen.

Mehrbedarf für Alleinerziehende (§ 21 SGB II)

Wenn du Bürgergeld beziehst und allein für deine Kinder sorgst, hast du Anspruch auf einen Mehrbedarf von 12 bis 60 Prozent des Regelbedarfs, je nach Anzahl und Alter der Kinder. Der Eckregelsatz 2026 liegt bei 563 Euro. Das sind in der Praxis zwischen rund 68 Euro (ein Kind ab 7) und rund 338 Euro (fünf Kinder oder mehr) monatlich zusätzlich. Der Mehrbedarf gehört zum Bürgergeld und braucht keinen gesonderten Antrag (§ 37 Abs. 1 SGB II).

Wenn du alleinerziehend bist und Bürgergeld beziehst, prüfe deinen Bescheid auf die Position Mehrbedarf für Alleinerziehende. Fehlt sie, sprich dein Jobcenter darauf an.

Zeitlich: Online oder Präsenz, und was geht mit Kindern

Online-Kurse sind für Eltern meist praktischer: kein Arbeitsweg, Pausen in Reichweite, weniger Logistik. Was sie nicht leisten: das Pausenbrot für die Kollegin, das informelle Netzwerk, den Tapetenwechsel. Beides hat seinen Preis. Der Artikel Online-Kurse für Eltern: wann sie sinnvoll sind geht das differenziert durch.

Wenn der Wiedereinstieg nach einer längeren Pause ansteht, ist das selten nur eine finanzielle Frage. Der Artikel Wiedereinstieg nach langer Pause beschreibt die psychologische Seite, die oft unterschätzt wird.

Hilfestellen für Eltern

  • Agentur für Arbeit: 0800 4 5555 00 (kostenfrei)
  • Familienservicestellen der Kommunen: vermitteln Betreuung
  • Hilfetelefon Schwangere in Not: 0800 40 40 020 (rund um die Uhr, kostenlos, Angebot des Bundesfamilienministeriums)
  • Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV): Beratung, vamv.de
Gruppe 5 · 50 plus

Du bist über 50

Die Fördersysteme kennen keine Altersgrenze. In manchen Punkten gelten für ältere Arbeitnehmer und Arbeitssuchende sogar erweiterte Regelungen. Was sich mit dem Alter wirklich ändert, ist weniger die Rechtslage als die praktische Vermittlung.

Verlängerter ALG-I-Bezug nach Alter (§ 147 SGB III)

Wer über 50 arbeitssuchend wird und länger eingezahlt hat, bekommt länger Arbeitslosengeld I. Die Staffelung:

Das bedeutet in der Praxis: Wer mit 55 den Job verliert und lange genug versichert war, hat bis zu eineinhalb Jahre Zeit, eine Weiterbildung abzuschließen und sich neu zu orientieren. Viele nutzen diese Zeit zu spät. Der Artikel ALG I läuft aus: die letzten Monate nutzen beschreibt den sinnvollen Fahrplan.

Eingliederungszuschuss für ältere Arbeitnehmer (§ 88 bis § 92 SGB III)

Stellt ein Arbeitgeber jemanden ein, dessen Vermittlung aus persönlichen Gründen erschwert ist, kann er von der Agentur für Arbeit einen Eingliederungszuschuss bekommen: bis zu 50 Prozent des Arbeitsentgelts für bis zu zwölf Monate. Ab 55 kann die Förderdauer bis zu 36 Monate betragen, wenn die Förderung bis Ende 2028 beginnt (§ 89 SGB III), bei Menschen mit Behinderung sind bis zu 70 Prozent möglich (§ 90 SGB III). Das ist kein Geld, das bei dir ankommt, aber es ist ein Argument, das du in Bewerbungsgesprächen nennen kannst. Arbeitgeber kennen das Instrument oft nicht.

Bildungsgutschein und Altersdiskriminierung

Der Bildungsgutschein selbst hat keine Altersgrenze. Bei Leistungen zur beruflichen Weiterbildung verbietet § 19a SGB IV eine Benachteiligung wegen des Alters. Wenn ein Vermittler "lohnt sich doch kaum noch" sagt, ist das Alter allein kein zulässiger Ablehnungsgrund. Der Artikel Altersdiskriminierung im Vermittler-Gespräch beschreibt, wie du darauf reagierst, ohne das Verhältnis zu zerstören.

Was 50 plus unterschätzt

In vielen Weiterbildungen sind Teilnehmer über 50 die besten Projektgeber am Ende des Kurses. Sie bringen betriebliches Alltagswissen mit, das keine noch so gute Hochschule ersetzen kann. Fachabteilungen vertrauen ihnen schneller als 25-Jährigen, weil sie die Perspektive verstehen.

Wenn Rente näher ist als Wechsel

Ab Mitte 50 kommt zur Frage "Welche Weiterbildung?" eine zweite dazu: "Wie passt das in den Lebensplan?". Für die letzten Berufsjahre gibt es andere Instrumente: Teilzeit, Altersteilzeit, Übergangsgeld der Rentenversicherung bei Reha. Der Artikel Qualifizierung vs. Übergangsgeld stellt die Optionen nebeneinander.

Gruppe 6 · Spezialfälle

Du bist in einer besonderen Lage

Sechs Konstellationen, die nicht in die anderen fünf Gruppen passen und eigene Regeln haben. Wenn du dich hier wiederfindest, lohnt der Gang zur passenden Beratungsstelle mehr als der klassische Antrag bei der Agentur für Arbeit.

Behinderung und gesundheitliche Einschränkungen

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA, § 49 SGB IX) sind das Kerninstrument. Welcher Träger zuständig ist, hängt an Versicherungszeiten und Ursache: die Deutsche Rentenversicherung, wenn du 15 Jahre Wartezeit erfüllst oder ohne die Leistung eine Erwerbsminderungsrente droht, die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse nach einem Arbeits- oder Wegeunfall, die Agentur für Arbeit, wenn kein anderer Träger zuständig ist. LTA geht oft weit über die Kurskosten hinaus und deckt Lebensunterhalt, Reisekosten und technische Hilfen.

Ein Grad der Behinderung (GdB) ist nicht Voraussetzung, aber er erleichtert viele Anträge. Eine anerkannte Schwerbehinderung bringt zusätzliche Rechte, etwa den besonderen Kündigungsschutz (§ 168 SGB IX) und bei einer Fünftagewoche fünf Arbeitstage Zusatzurlaub im Jahr (§ 208 SGB IX).

Nach psychischer Erkrankung

Weiterbildung nach Burnout oder Depression ist möglich, aber die Reihenfolge ist kritisch: Zuerst medizinische Stabilisierung, dann Kurs. Weiterbildung ersetzt keine Therapie. Wenn du in einer Krise bist, wende dich zuerst an Hausarzt, Psychotherapeut oder Krankenkasse. Die Telefonseelsorge ist rund um die Uhr kostenfrei erreichbar unter 0800 111 0 111.

Wenn die gesundheitliche Basis steht, ist LTA oft der passende Weg, weil die Reha-Komponente Belastbarkeit schrittweise aufbaut. Details im Artikel Weiterbildung nach psychischer Erkrankung.

Strukturwandel im Betrieb: Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III)

Wenn dein Betrieb vom Strukturwandel betroffen ist und ein größerer Teil der Belegschaft deshalb Weiterbildung braucht, kann Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III den Lohnausfall während der Weiterbildung ersetzen. Kurzarbeit setzt das Gesetz dafür nicht voraus. Nötig ist eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag, in Betrieben unter zehn Beschäftigten reicht eine schriftliche Erklärung des Arbeitgebers, und der Arbeitgeber stellt den Antrag bei der Agentur für Arbeit. Die Leistung: 60 Prozent der Nettoentgeltdifferenz (ohne Kind) beziehungsweise 67 Prozent (mit Kind). Die Weiterbildungskosten trägt der Arbeitgeber, an ihnen dürfen die Beschäftigten nicht beteiligt werden.

Nach der Bundeswehr (BFD)

Soldaten auf Zeit haben ab einem Jahr Dienstzeit Anspruch auf Förderung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD), je nach Dienstzeit für bis zu 60 Monate. Erstattet werden unter anderem Lehrgangsgebühren, Ausbildungsmittel sowie Reise- und Umzugsauslagen. Für Lehrgangsgebühren und Ausbildungsmittel gilt je nach Förderdauer ein Höchstbetrag zwischen 1.200 und 21.000 Euro, bei acht Jahren Dienstzeit 13.000 Euro.

Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Wenn du im Ausland einen Berufs- oder Hochschulabschluss erworben hast, ist die Anerkennung oft der erste Schritt. Kosten von 100 bis 600 Euro werden über den Anerkennungszuschuss erstattet, Qualifikationsanalysen mit bis zu 1.200 Euro. Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Deutschland, Jahreseinkommen unter 32.000 Euro (brutto, bei Ehepaaren 50.000). Den Zuschuss beantragst du vor dem Anerkennungsantrag, rückwirkend gibt es nichts. Kontakt: Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb), Telefon 0371 4 33 11 222.

Die offizielle Informations-Plattform ist anerkennung-in-deutschland.de. Beratung bietet das IQ Netzwerk.

Haftentlassung

Für Menschen nach der Haftentlassung gibt es Übergangshilfen. Je nach Bundesland greifen Sozialdienste, freie Träger oder Resozialisierungsstellen. Weiterbildung läuft in der Regel über den Bildungsgutschein nach § 81 SGB III, den die Agentur für Arbeit ausstellt, auch wenn du Bürgergeld beziehst. Die Bewährungshilfe und die Sozialdienste der Justiz sind die ersten Anlaufstellen.

Primäre Beratungsstellen für Spezialfälle

  • Deutsche Rentenversicherung: 0800 1000 4800 (kostenfrei, für LTA und Reha)
  • Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 (rund um die Uhr, bei psychischer Krise)
  • Sozialverband VdK: vdk.de (für Menschen mit Behinderung)
  • Sozialverband SoVD: sovd.de (Rechts- und Sozialberatung)
  • IQ Netzwerk: netzwerk-iq.de (Migration und Anerkennung)
  • Integrationsamt: im jeweiligen Bundesland (für Schwerbehinderte)

Rechtlicher Rahmen im Überblick

Acht Paragrafen tragen das ganze System. Wenn du den Überblick behalten willst, genügt diese Tabelle.

Rechtsnorm Inhalt Für wen
§ 81 SGB III Bildungsgutschein, Ermessensleistung, 100 Prozent Kurskosten Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte, Menschen ohne Berufsabschluss, auch im Bürgergeld
§ 82 SGB III Qualifizierungschancengesetz, 25 bis 100 Prozent je nach Betriebsgröße Beschäftigte Arbeitnehmer
§ 82a SGB III Qualifizierungsgeld bei strukturwandelbedingtem Weiterbildungsbedarf, 60 bzw. 67 Prozent der Nettoentgeltdifferenz Beschäftigte in Betrieben im Strukturwandel, Antrag durch den Arbeitgeber
§ 87 SGB III Kinderbetreuung während geförderter Weiterbildung, pauschal 160 Euro pro Kind und Monat (Kann-Leistung) Eltern in einer mit Bildungsgutschein geförderten Weiterbildung
§ 87a SGB III Weiterbildungsgeld 150 Euro pro Monat und Prämien von 1.000/1.500 Euro, nur bei Weiterbildung zum Abschluss in einem Ausbildungsberuf Arbeitslose und Beschäftigte im Bürgergeld (Weiterbildungsgeld), alle mit Bildungsgutschein Geförderten (Prämien)
§ 49 SGB IX Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) Menschen mit Behinderung oder gesundheitlicher Einschränkung
§ 21 SGB II Mehrbedarf Alleinerziehende, 12 bis 60 Prozent des Regelbedarfs Alleinerziehende im Bürgergeld
§ 147 SGB III Anspruchsdauer Arbeitslosengeld I, verlängert ab 50 Ältere Arbeitssuchende

Die beiden Kernunterschiede, die oft verwechselt werden: Der Bildungsgutschein (§ 81) ist eine Ermessensleistung, das Weiterbildungsgeld (§ 87a) ein Anspruch, sobald eine Weiterbildung zum Abschluss in einem Ausbildungsberuf bewilligt ist. Beschäftigte erhalten es nur bei gleichzeitigem Bürgergeld-Bezug. Lohnersatz während einer Weiterbildung im Betrieb gibt es über das Qualifizierungsgeld nach § 82a, aber nur bei strukturwandelbedingtem Weiterbildungsbedarf.

Die Bildungsprämie des Bundes ist Ende 2021 ausgelaufen. Sie kommt in älteren Ratgebern noch vor, aber sie wird nicht mehr gezahlt. Wenn du darüber stolperst, ignorier es. Aktuelle Alternativen für Beschäftigte sind QCG, Aufstiegs-BAföG und steuerliche Absetzung.

Welche Kurse werden eigentlich gefördert?

Nicht jede Weiterbildung ist förderfähig. Die vier wichtigsten Kriterien:

AZAV-Zertifizierung des Trägers

Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) ist das wichtigste Tor. Ohne Zulassung von Träger und Maßnahme durch eine fachkundige Stelle wie die DEKRA kann kein Bildungsgutschein eingelöst werden. SkillSprinters ist zum Beispiel durch die DEKRA zertifiziert. Die Zulassung wird regelmäßig überprüft und kann widerrufen werden.

Die Zulassung erteilt eine fachkundige Stelle, also eine Zertifizierungsstelle, die von der Akkreditierungsstelle dafür akkreditiert ist (§ 177 SGB III). Eine Behörde wird sie dadurch nicht, und auch der zugelassene Träger wird dadurch nicht staatlich. Der Unterschied ist juristisch wichtig.

Zweck und Sinnhaftigkeit

Der Kurs muss zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt beitragen oder einen drohenden Jobverlust abwenden. "Hobby-Weiterbildung" wird nicht gefördert. Bei beruflicher Orientierung ohne klares Ziel wird es schwierig.

Format

Vollzeit und Teilzeit werden beide gefördert, Online und Präsenz ebenfalls. Das Format hat keinen Einfluss auf die Förderfähigkeit, solange der Träger AZAV-zertifiziert ist.

Dauer

Kürzere Kurse (wenige Tage bis wenige Wochen) werden oft unproblematisch bewilligt. Umschulungen zu einem Ausbildungsberuf sind in der Regel um ein Drittel kürzer als die reguläre Ausbildung (§ 180 Abs. 4 SGB III), erfordern mehr Argumentation und werden meist an einen klaren Zielberuf geknüpft.

Der SkillSprinters-Kurs Digitalisierungsmanager für Prozessautomatisierung und Künstliche Intelligenz ist AZAV-zertifiziert durch die DEKRA und kann mit Bildungsgutschein vollständig gefördert werden. 4 Monate in Vollzeit, komplett online, keine Programmierkenntnisse erforderlich.

Mehr zum Kurs

Drei Rechenbeispiele aus der Praxis

Drei typische Konstellationen, konkret durchgerechnet. Alle Beispiele sind realistisch, die Namen frei erfunden.

Beispiel 1 · Arbeitssuchend

Tarek, 34, seit vier Monaten arbeitslos

Tarek war Sachbearbeiter in der Logistik, sein Arbeitgeber hat Insolvenz angemeldet. Er bezieht Arbeitslosengeld I, sein Vermittler hat ihm nach zwei Gesprächen einen Bildungsgutschein für eine viermonatige Weiterbildung zum Digitalisierungsmanager ausgestellt.

  • Lehrgangskosten: Bildungsgutschein deckt 100 Prozent
  • Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung: ca. 1.600 Euro pro Monat, je zwei Weiterbildungstage mindern die Anspruchsdauer um einen Tag
  • Kein Weiterbildungsgeld und keine Prämie nach § 87a SGB III, weil der Kurs nicht zu einem Berufsabschluss führt
  • Fahrtkosten: nicht nötig, reiner Online-Kurs
Eigenanteil Tarek bei bewilligtem Bildungsgutschein: 0 Euro. Während der Weiterbildung bekommt er Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung, seine verbleibende Anspruchsdauer sinkt dabei um einen Tag je zwei Weiterbildungstage.
Beispiel 2 · Beschäftigt

Marianne, 48, Buchhalterin in einem Familienunternehmen (32 Mitarbeiter)

Marianne will sich weiterbilden, weil ihr Betrieb auf DATEV Unternehmen Online umstellt und sie zusätzlich Prozessautomatisierung übernehmen soll. Weil sie als Einzige aus dem Betrieb teilnimmt, stellt sie den Antrag auf die Lehrgangskosten selbst, ihr Arbeitgeber beantragt den Zuschuss zum Arbeitsentgelt und trägt die Freistellung mit.

  • Lehrgangskosten: QCG übernimmt bei unter 50 Beschäftigten in der Regel 100 Prozent
  • Eigenanteil Arbeitgeber: 0 Euro (bei unter 50 Beschäftigten soll von der Kostenbeteiligung abgesehen werden)
  • Lohnzuschuss während der Freistellungszeit: bis zu 75 Prozent des Lohns
  • Marianne selbst zahlt nichts
Eigenanteil Marianne bei Bewilligung: 0 Euro. Auch der Arbeitgeber zahlt bei 32 Beschäftigten in der Regel nichts zu den Kurskosten dazu und kann bis zu 75 Prozent des fortgezahlten Lohns als Zuschuss bekommen. Sein Aufwand bleibt die Freistellung für eine qualifizierte Fachkraft, die bleibt.
Beispiel 3 · Alleinerziehend, Bürgergeld

Kathrin, 39, alleinerziehend mit zwei Kindern (5 und 9 Jahre)

Kathrin bezieht Bürgergeld, hat Interesse an einer DigiMan-Weiterbildung. Nach dem Beratungsgespräch stellt ihr die Agentur für Arbeit den Bildungsgutschein aus, ihr Jobcenter bleibt ihre Anlaufstelle.

  • Lehrgangskosten: Bildungsgutschein deckt 100 Prozent
  • Bürgergeld läuft weiter: ca. 563 Euro Regelbedarf + Kinderregelsatz + Kosten der Unterkunft
  • Mehrbedarf Alleinerziehende § 21 SGB II: 36 Prozent von 563 Euro = 202,68 Euro pro Monat zusätzlich
  • Kinderbetreuung § 87 SGB III, wenn die Agentur sie übernimmt: 160 Euro × 2 Kinder × 4 Monate = 1.280 Euro
  • Kein Weiterbildungsgeld und keine Prämie nach § 87a SGB III, weil der Kurs nicht zu einem Berufsabschluss führt
Eigenanteil Kathrin bei bewilligtem Bildungsgutschein: 0 Euro. Lernmittel gehören zu den Lehrgangskosten (§ 84 SGB III), die der Gutschein abdeckt. Der Mehrbedarf nach § 21 ist keine Weiterbildungsförderung im engeren Sinne, er stabilisiert aber den Haushalt während der Maßnahme.

Alle drei Beispiele gehen von Bewilligung aus. Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung, eine Ablehnung ist möglich. Den QCG-Antrag stellt in der Regel der Arbeitgeber, eine einzelne Person stellt den Antrag auf die Lehrgangskosten selbst (§ 82 Abs. 3 und 5 SGB III). Ohne die Mitwirkung des Arbeitgebers kommt die Förderung nicht zustande. Vermittlungserfolge nach dem Kurs können wir nicht garantieren.

Häufige Fragen

Zehn Fragen, die wir aus Erstgesprächen kennen.

Zahlt der Staat wirklich meine komplette Weiterbildung?
Das hängt von deiner Situation ab. Mit Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit werden 100 Prozent der Lehrgangskosten übernommen. Bei beschäftigten Arbeitnehmern über das QCG liegt die Quote je nach Unternehmensgröße zwischen 25 und 100 Prozent. Volle Kostenübernahme ist möglich, aber nicht automatisch.
Ist der Bildungsgutschein ein Rechtsanspruch?
Nein. Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III ist eine Ermessensleistung. Dein Vermittler entscheidet, ob eine Weiterbildung notwendig ist. Ein gut vorbereitetes Gespräch mit klarem Zielberuf und passender Begründung erhöht die Chance deutlich. Bei Ablehnung gibt es Widerspruch und in manchen Fällen Vermittlerwechsel.
Wer bezahlt Kinderbetreuung während einer Weiterbildung?
Die Agentur für Arbeit kann nach § 87 SGB III pauschal 160 Euro pro Kind und Monat übernehmen, wenn deine Weiterbildung mit Bildungsgutschein gefördert wird und dein Kind Aufsicht braucht, in der Regel bis zum 15. Geburtstag. Darüber entscheidet die Vermittlung der Agentur, sprich es deshalb im Gespräch zum Bildungsgutschein an. In manchen Fällen deckt die Pauschale die Kita-Kosten, bei privater Betreuung eher knapp.
Gibt es eine Altersgrenze bei staatlicher Weiterbildungsförderung?
Nein. Weder Bildungsgutschein noch Aufstiegs-BAföG noch QCG haben eine Altersgrenze. Ab 50 verlängert sich der Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach § 147 SGB III schrittweise, ab 58 bei langer Versicherungszeit auf bis zu 24 Monate. Bei Leistungen zur beruflichen Weiterbildung verbietet § 19a SGB IV eine Benachteiligung wegen des Alters.
Kann ich mit Bürgergeld eine Weiterbildung machen?
Ja. Den Bildungsgutschein stellt seit dem 1. Januar 2025 auch bei Bürgergeld die Agentur für Arbeit aus, dein Jobcenter bleibt die erste Anlaufstelle. Führt die Weiterbildung zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf mit mindestens zwei Jahren Ausbildungsdauer, gibt es das Weiterbildungsgeld nach § 87a SGB III von 150 Euro monatlich sowie Prämien von 1.000 Euro nach der Zwischenprüfung und 1.500 Euro nach der Abschlussprüfung. Alleinerziehende haben außerdem Anspruch auf den Mehrbedarf nach § 21 SGB II.
Werden private Anbieter gefördert oder nur staatliche Schulen?
Beides. Entscheidend ist nicht der Rechtsstatus des Trägers, sondern die AZAV-Zulassung von Träger und Maßnahme durch eine fachkundige Stelle wie die DEKRA. Das sind Zertifizierungsstellen, die von der Akkreditierungsstelle akkreditiert sind (§ 177 SGB III). Ohne AZAV-Zulassung kein Bildungsgutschein.
Was ist wenn ich Selbstständiger bin?
Für Solo-Selbstständige gibt es KOMPASS mit bis zu 4.500 Euro, die Zahl der monatlich ausgegebenen Qualifizierungsschecks ist allerdings begrenzt. Weiterbildungskosten sind außerdem als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar. Bei Gründung aus Arbeitslosigkeit kommen Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss in Frage. Der Bildungsgutschein ist für aktive Selbstständige nicht gedacht.
Brauche ich eine Empfehlung vom Arbeitgeber?
Nein, nicht für den Bildungsgutschein bei Arbeitslosigkeit und nicht für das Aufstiegs-BAföG. Das Qualifizierungschancengesetz funktioniert nur mit dem Arbeitgeber, weil die Weiterbildung im Rahmen deines Arbeitsverhältnisses läuft und er sich je nach Betriebsgröße an den Kurskosten beteiligt. Den Antrag stellt in der Regel der Arbeitgeber, gesammelt für mehrere vergleichbare Beschäftigte (§ 82 Abs. 5 SGB III), eine einzelne Person stellt den Antrag auf die Lehrgangskosten selbst. Ohne seine Zustimmung bleiben Aufstiegs-BAföG, Bildungsurlaub und steuerliche Absetzung.
Was ist wenn mein Arbeitslosengeld bald ausläuft?
Sprich so früh wie möglich mit deiner Vermittlung. Beginnt die Weiterbildung, solange du noch Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, bekommst du während der Maßnahme in der Regel Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung (§ 136 Abs. 1 Nr. 2 SGB III). Je zwei Weiterbildungstage mindern die Anspruchsdauer um einen Tag, unter drei Monate sinkt sie dadurch aber nicht (§ 148 Abs. 1 Nr. 7 und Abs. 2 SGB III). Viele nutzen die letzten drei Monate, um einen Bildungsgutschein zu beantragen und so die Zeitlücke zu überbrücken.
Zählt Weiterbildung als Arbeitszeit wenn ich beschäftigt bin?
Nicht automatisch. Im QCG vereinbarst du die Freistellung mit deinem Arbeitgeber, § 82 SGB III verpflichtet ihn nicht dazu. Bildungsurlaub ist in den meisten Bundesländern gesetzlich geregelt (meist fünf Arbeitstage pro Jahr). Viele Kurse sind so strukturiert, dass sie abends oder am Wochenende stattfinden und so neben der Arbeit machbar sind.

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JA

Dr. Jens Aichinger

Gründer von SkillSprinters, DEKRA-zertifizierter Bildungsträger aus Bayreuth. Promovierter Wirtschaftspädagoge, bildet Quereinsteiger in Digitalisierung und KI aus. Kennt das deutsche Fördersystem aus der Praxis seiner Kurse.

Zuletzt geprüft am 21. Oktober 2026